Wohngeldrechner

Berechnen Sie die Höhe des Wohngeldes mit dem WBG-Wohngeldrechner.

Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2009 die Erhöhung des Wohngeldes beschlossen.
Von dieser deutlichen Leistungsverbesserung profitieren Bundesweit rund 800.000 Haushalte,
davon geschätzt 300.000 Rentner.

Unser neuer Wohngeldrechner bietet allen Wohnungsnutzern der Genossenschaft die Möglichkeit,
selbst überschläglich zu überprüfen, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, und wenn ja in
welcher Höhe.

Dieser Service ist aber auch für alle interessant, die eine Wohnung bei uns mieten wollen.
Mit den Angaben in unseren Mietangeboten und den eigenen Einkommensdaten lässt sich ermitteln,
in welcher Höhe der Staat Miete und Nebenkosten bezuschusst. Mit Hilfe des staatlichen Wohngeldes
wird so für manchen die Anmietung einer Wohnung möglich werden, die er hone diesen Zuschuss nicht
bezahlen könnte.

Und nun noch einige Anmerkungen: Alle Daten die sie in den Wohngeldrechner eingeben, bleiben anonym.
Name und Anschrift werden nicht abgefragt. Für die Ergebnisse der Berechnung kann selbstverständlich
keine Gewähr übernommen werden. Dazu ist das Wohngeldrecht, insbesondere bei seltenen Familien-
und Einkommenssituationen, zu kompliziert. Was wir Ihnen mit unserem neuen Service geben wollen,
ist eine Orientierungshilfe. Den exakten Betrag berechnet Ihnen das Amt.

Die Beantragung des Wohngeldes kann im Bürgerbüro der Lutherstadt Wittenberg, Neues Rathaus,
Lutherstraße 56
, während der üblichen Sprechzeiten erfolgen.