Aktuelle Informationen
Rauchwarnmelder sind jetzt Pflicht
Seit Anfang 2010 besteht in Sachsen-Anhalt die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in Neu- und Umbauten. Für bestehenden Wohnraum ist eine Übergangsfrist bis Ende 2015 vorgesehen. Dann müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Rettungswegen führen, über jeweils einen Rauchmelder verfügen.
Der Vorstand der WBG will allen Wohnungsnutzern diese erhöhte Sicherheit schnellstmöglich bieten. Für die Ausstattung aller WBG-Wohnungen mit Rauchwarnmeldern und die jährliche Wartung hat die WDW einen neuen Mitarbeiter, Herrn Kühne, eingestellt.
Zunächst wird das Wohngebiet Trajuhnscher Bach/Lerchenberg bis Dezember 2011 mit Rauchmeldern ausgerüstet. Danach folgen die Wohngebiete Wittenberg-West sowie Ernst-Kamieth-Straße/Friedrichstraße. Die Termine werden rechtzeitig durch Ihren Wohnungswirtschafter angekündigt.
Die Arbeiten in Ihrer Wohnung dauern ca. 30 Minuten. Die Montage erfordert jeweils eine Bohrung pro Rauchwarnmelder an der Zimmerdecke. Dabei entsteht kein Staub, da die verwendete Bohrmaschine mit einer Absaugung kombiniert ist.
Nach der Montage erhalten Sie vom Monteur eine kurze Einweisung sowie eine Broschüre mit Informationen zur Handhabung des Rauchwarnmelders.


