Energieausweise sind für uns eine Selbstverständlichkeit
Seit Januar 2009 ist der "Energieausweis" für alle Wohngebäude Pflicht.
Bisher konnten bei der Suche nach einer neuen Wohnung nur die Miethöhen verglichen werden. Was an Heiz- und Warmwasserkosten anfallen würde, blieb weitgehend im Dunkeln, da objektive Informationen und bundesweit verlässliche Vergleichsmaßstäbe fehlten. Dieser Umstand hat sich mit der gesetzlichen Einführung des Energieausweises nun grundlegend geändert.
Ziel ist es, den Mietern oder Käufern von Wohnungen oder Häusern ein Vergleichsmittel zum energetischen Zustand des Gebäudes an die Hand zu geben. Immerhin sind die Heiz- und Warmwasserkosten bereits heute die mit Abstand teuersten Positionen bei den Nebenkosten.
Der Vermieter ist im Zuge der Neuvermietungen von Wohnungen verpflichtet, den Mietinteressenten beziehungsweise neuen Mietern den Energieausweis auf Verlangen zugänglich zu machen. Gleiches gilt beim Verkauf von Wohnungen oder Wohnhäusern für den Verkäufer.
Der Energieausweis gibt über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes (Heizung und Warmwasser) Auskunft und nicht zur einzelnen Wohnung.
Die Einführung des Energieausweises beruht auf der Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/91 EG über die „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ vom 16. Dezember 2002. Auf dieser Grundlage hat die Bundesregierung am 25. April 2007 die neue Energieeinsparverordnung beschlossen und die schrittweise Einführung von Energieausweisen geregelt.
Energieausweise können entweder nach Verbrauch, zum Beispiel unter Verwendung der Heizkostenabrechnungen, oder nach Bedarf auf Grundlage der Bewertung der Gebäudesubstanz und Anlagentechnik erstellt werden.
Erstellte Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Sollten innerhalb dieser 10 Jahre energetische Modernisierungsmaßnahmen am oder im Gebäude (zum Beispiel Wärmedämmmaßnahmen und Einbau verbesserter Anlagentechnik) durchgeführt werden, muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden, der diese Modernisierungsmaßnahmen berücksichtigt.
Für alle Wohngebäude unserer Genossenschaft liegen die Energieausweise vor.
Sie wurden von zertifizierten Fachunternehmen erstellt. Selbstverständlich hat jedes Mitglied die Möglichkeit, den Energieausweis für sein Haus einzusehen oder sich die Werte übermitteln zu lassen.
Bisher konnten bei der Suche nach einer neuen Wohnung nur die Miethöhen verglichen werden. Was an Heiz- und Warmwasserkosten anfallen würde, blieb weitgehend im Dunkeln, da objektive Informationen und bundesweit verlässliche Vergleichsmaßstäbe fehlten. Dieser Umstand hat sich mit der gesetzlichen Einführung des Energieausweises nun grundlegend geändert.
Ziel ist es, den Mietern oder Käufern von Wohnungen oder Häusern ein Vergleichsmittel zum energetischen Zustand des Gebäudes an die Hand zu geben. Immerhin sind die Heiz- und Warmwasserkosten bereits heute die mit Abstand teuersten Positionen bei den Nebenkosten.
Der Vermieter ist im Zuge der Neuvermietungen von Wohnungen verpflichtet, den Mietinteressenten beziehungsweise neuen Mietern den Energieausweis auf Verlangen zugänglich zu machen. Gleiches gilt beim Verkauf von Wohnungen oder Wohnhäusern für den Verkäufer.
Der Energieausweis gibt über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes (Heizung und Warmwasser) Auskunft und nicht zur einzelnen Wohnung.
Die Einführung des Energieausweises beruht auf der Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/91 EG über die „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ vom 16. Dezember 2002. Auf dieser Grundlage hat die Bundesregierung am 25. April 2007 die neue Energieeinsparverordnung beschlossen und die schrittweise Einführung von Energieausweisen geregelt.
Energieausweise können entweder nach Verbrauch, zum Beispiel unter Verwendung der Heizkostenabrechnungen, oder nach Bedarf auf Grundlage der Bewertung der Gebäudesubstanz und Anlagentechnik erstellt werden.
Erstellte Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Sollten innerhalb dieser 10 Jahre energetische Modernisierungsmaßnahmen am oder im Gebäude (zum Beispiel Wärmedämmmaßnahmen und Einbau verbesserter Anlagentechnik) durchgeführt werden, muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden, der diese Modernisierungsmaßnahmen berücksichtigt.
Für alle Wohngebäude unserer Genossenschaft liegen die Energieausweise vor.
Sie wurden von zertifizierten Fachunternehmen erstellt. Selbstverständlich hat jedes Mitglied die Möglichkeit, den Energieausweis für sein Haus einzusehen oder sich die Werte übermitteln zu lassen.
Wohnen im grünen Bereich - Kostenersparnisse durch Heizungssanierung
Seit 2007 hat die WBG rund 2.000 Wohnungen auf Zwei-Rohr-Heizungen umgestellt und diese Häuser zugleich energetisch saniert. In einer Auswertung der tatsächlichen Heizkosten nach der Sanierung hat sich gezeigt, dass die Mieter nun weit über 30 % weniger Heizkosten zahlen müssen als bisher.
Hier ein überzeugender Vergleich:


