Informationen zur Mitgliedschaft
Für den Bezug einer genossenschaftlichen Wohnung ist es erforderlich, dass Sie Mitglied in der Genossenschaft werden. Nachstehend gibt es Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:
F: Wie werde ich Mitglied?
A: Sie stellen einfach einen formlosen Antrag an die Wohnungsgenossenschaft Wittenberg eG (z.B. über das E-Mail-Formular)
F: Was kostet mich die Mitgliedschaft?
A: Sie müssen mindestens einen Geschäftsanteil als Pflichtanteil erwerben. Die Höhe eines Geschäftsanteiles beträgt 160,- Euro.
Die erforderliche Anzahl der weiteren Geschäftsanteile richtet sich nach der Größe der gemieteten Wohnung. So sind z.B. für eine Zwei-Zimmerwohnung neun weitere Geschäftsanteile zu übernehmen.
Die erforderliche Anzahl der weiteren Geschäftsanteile richtet sich nach der Größe der gemieteten Wohnung. So sind z.B. für eine Zwei-Zimmerwohnung neun weitere Geschäftsanteile zu übernehmen.
F: Muss der Betrag gleich in voller Höhe gezahlt werden?
A: Sie können den gesamten Betrag in voller Höhe einzahlen oder mit der Genossenschaft eine Ratenvereinbarung abschließen.
Mindestens 10 Prozent der Anteile sind sofort zu zahlen, mindestens jedoch 170,- Euro. Der Restbetrag kann in bequemen monatlichen Raten von mindestens 25,- Euro bezahlt werden.
F: Bekomme ich staatliche Förderung?
A: Der Staat fördert Mitglieder von Wohnungsbaugenossenschaften, indem er für den ersten Erwerb von Geschäftsanteilen eine Wohnungsbauprämie zahlt. Die Höhe der Prämie richtet sich nach den geleisteten Einzahlungen. Es werden 8,8 Prozent bezuschusst: bei allein Veranlagten bis zu einem Höchstbetrag von 512,- Euro und bei gemeinsam Veranlagten von 1.024,- Euro.
F: Was geschieht mit dem Geld?
A: Die Geschäftsanteile werden zum Eigenkapital der Genossenschaft. Bei Austritt aus der Genossenschaft werden die Anteile nach Ablauf der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist wieder an Sie ausbezahlt.
F: Bin ich durch den Erwerb von Geschäftsanteilen Miteigentümer der Wohnung?
A: Als Mitglied hat man zwar eine eigentumsähnliche Sicherheit, aber das Miteigentum des einzelnen Mitgliedes bezieht sich nicht auf die genutzte Wohnung, sondern auf die gesamte Genossenschaft.
F: Welche Rechte ergeben sich für mich als Mitglied?
A: Mit dem Beitritt erwerben Sie das Recht auf Nutzung einer Genossenschaftswohnung mit lebenslangen Wohnrecht, d.h. die Wohnung ist, schwerwiegende Verstöße ausgeschlossen, nahezu unkündbar. Sie haben als Genossenschaftsmitglied ein Stimmrecht, mit dem Sie Entscheidungen beeinflussen können.
F: Kann ich sofort eine Wohnung beziehen?
A: Falls es dringend ist, ja.
Die Regel ist jedoch, dass Sie eine Musterwohnung ansehen und dann mit uns die Renovierung Ihrer zukünftigen Wohnung im Detail besprechen.
Demzufolge kann Ihr Einzug erst nach Beendigung der Renovierung erfolgen.
Die Regel ist jedoch, dass Sie eine Musterwohnung ansehen und dann mit uns die Renovierung Ihrer zukünftigen Wohnung im Detail besprechen.
Demzufolge kann Ihr Einzug erst nach Beendigung der Renovierung erfolgen.
F: Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
A: Für die Kündigung der Mitgliedschaft ist laut Satzung eine Kündigungsfrist von einem Jahr festgeschrieben; die Kündigung kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Nach Genehmigung der Bilanz durch die Vertreterversammlung zahlt die Genossenschaft Ihre Geschäftsanteile zurück.

